Allgemeine Geschäftsbedinungen

  1. Mit Zustandekommen des Vertrages durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist.
  2. Wir gewährleisten die sach- und fachgerechte Durchführung der Arbeiten im jeweils vereinbarten Umfang.
  3. Der Auftraggeber übernimmt es, eventuell notwendige Genehmigungen zur Durchführung der Messungen oder Untersuchungen einzuholen.
  4. Flur- und Wegeschäden werden von uns nicht verursacht. Ausgenommen sind Messungen zu bestimmten Jahreszeiten in landwirtschaftlich genutzten Gebieten. Hier werden die Kosten zur Beseitigung vom Auftrag-geber getragen.
  5. Wir übernehmen keinerlei Verpflichtungen hinsichtlich der Richtigkeit oder des Erfolges von Maßnahmen, die aufgrund der von uns durchgeführten Messungen und Untersuchungen ausgeführt werden, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart bzw. in ausführlichen Auswertungen sind entsprechende Vorschläge gemacht.
  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle Besonderheiten, die Einfluss auf die uns übertragenen Arbeiten haben und diese erschweren oder verzögern können, rechtzeitig vor Beginn der Untersuchungen bekannt- zugeben.
  7. Kann eine Messung oder Untersuchung durch unser Verschulden nicht durchgeführt werden, so erfolgt keine Berechnung. Kann eine Messung oder Untersuchung ohne unser Verschulden nicht durchgeführt oder nicht beendet werden, so erfolgt eine Berechnung des An- und Abtransports, sowie der durchgeführten und begon- nenen Messungen und Untersuchungen und etwaiger Mehrkosten.
  8. In den Angebotspreisen sind alle Nebenkosten enthalten, sofern nicht ausdrücklich auf zusätzlich entstehende Nebenkosten hingewiesen wird. Die Angebotspreise sind Nettopreise. Angebote gelten 3 Monate ab Angebots- abgabe. Die Rechnung wird dem Auftraggeber zugestellt und ist innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu beglei-chen.
  9. Alle Untersuchungsergebnisse werden in einfacher Fertigung dem Auftraggeber an eine von ihm zu nennende Adresse überstellt. Mehrfertigungen sind gesondert zu vergüten.
  10. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit durch Beauftragte über den Verlauf der Messungen und Untersuchungen zu unterrichten.
  11. Gerichtsstand ist Eschwege. Es gilt deutsches Recht.

GeoBau-Controlling GmbH                                                                                            Weißenborn im Januar 2004
Burschlaer Feld 4
D-37299 Weißenborn